Im Zusammenhang mit barrierefreien Webseiten hört man viele Abkürzungen und Anforderungen, was auf den ersten Blick eher verwirrend als förderlich ist. Deshalb sollen hier Organisationen und die von ihnen herausgegebenen Richtlinien und Gesetze kurz erklärt werden.
Die Gleichstellung behinderter Menschen ist in Deutschland über das BGG (Behinderten-gleichstellungsgesetz) geregelt. Das Ziel ist die Umsetzung des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Genauere Angaben für die Umsetzung dieses Gesetzes im elektronischen Bereich gibt die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV). Diese legt 2 Stufen fest, die die umzusetzenden bzw. wünschenswerten technischen Anforderungen für Internetangebote beschreiben. Alle Behörden der Bundesverwaltung mussten ihre Internetauftritte bereits bis zum 31.12.2005 barrierefrei nach den Standards der Prioriät 1 ausrichten. Darüber hinaus müssen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die weiteren Regeln der Priorität 2 befolgen. Anderen öffentliche Institutionen, Unternehmen oder Privatleute wird die Gestaltung barrierefreier Webseiten empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Den Wortlaut der BITV finden Sie hier.
Entwickelt wurden die Anforderungen für ein barrierefreies Webdesign vom W3C, dem "World Wide Web Consortium", ein Gremium, das Webstandards und -techniken definiert und entwickelt. Beispiele für durch das W3C standardisierte Techniken sind HTML, XML, CSS oder RSS. Innerhalb des W3C gibt es die WAI, die "Web Acessibility Initiative", die sich konkret mit den Vorgaben für barrierefreie Webseiten beschäftigt. Diese Initiative hat die WCAG herausgebracht, die "Web Content Accessibility Guidelines". Hier finden sich klare Empfehlungen zur Entwicklung barrierefreier Websites. Die BITV in Deutschland orientiert sich an der WCAG.